Mori Occultum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mori Occultum
Allgemein:
Wir tätowieren Personen vor erreichen der 18. Lebensjahres ( mindestens 16 Jahre)nur, wenn
folgende Bedingungen gegeben sind. 1. Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
mit Kopie eines gültigen Ausweises, 2. Die oder der Erziehungsberechtigte muss mindestens bis
zur Platzierung des Stencils anwesend sein.
Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogenoder Medikamenteneinfluss.
Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere für politische
Wunschmotive.


Terminvereinbarung und Anzahlung/Terminkaution
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das
Tattoo in Auftrag gibt. Die Beauftragung und Einverständniserklärung ist durch die Zahlung
einer Anzahlung/Terminkaution seitens des Kunden nachgewiesen, somit geht der Kunde einen
rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem jeweiligen, selbstständigen Künstler ein. Das
Studio ,Mori Occultum, übernimmt hier keine Verantwortung. Vor Terminvereinbarung ist eine
Anzahlung/Terminkaution zu leisten. Bei Terminverlegung bis 72 Stunden vor dem Termin wird
die Anzahlung/Terminkaution gutgeschrieben.
Bei Nichteinhaltung des Termins bzw. der Fristen behalten wir die Anzahlung/Terminkaution
ein und verrechnen sie mit dem bis dahin entstandenen Arbeitsaufwand von Künstler und
Studio. Dazu zählt unter anderem Schriftverkehr, Vorbesprechung und gegebenenfalls schon
entstandene Entwürfe bzw. die Recherche und Vorbereitung dieser.
Verfällt durch nicht einhalten von Terminen und Fristen die Anzahlung/Terminkaution muss
erneut eine Anzahlung/Terminkaution geleistet werden. Für diese gelten die oben genannten
Bedingungen.
Werden Termine und Fristen ordnungsgemäß eingehalten, wird die Anzahlung/Terminkaution
mit der letzten Sitzung verrechnet.
Nachstechen
Falls nötig beinhalten unsere Preise selbstverständlich einen Termin fürs Nachstechen.
Nachstechtermine müssen innerhalb von 3 Monaten vereinbart werden. Änderungen so wie
Erweiterungen sind nicht im Nachstechen enthalten. Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns
das kostenlose Nachstechen abzulehnen.


Entlohung
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohung direkt und ausschließlich mit Bargeld,
sowie in voller Höhe zu entrichten.
Ratenzahlung nur nach Vereinbarung. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben
werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschließlich zur
Verrechnung eines Auftrages.


Hygiene
Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den hiesigen Hygienevorschriften arbeiten.
Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Plegehinweise und
Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen kein Haftung für Missachtung.
Wir arbeiten mit Einwegwerkzeugen.


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder
nichtig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen
Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Einverständniserklärung Tattoo.
Der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er aus freiem Willen tätowiert werden möchte
Er nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang
handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der Haut verbleibt.
Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien..)
auf die Tätowierung bzw. der verwendeten Materialien nicht abschätzbar sind. Um dieses
auszuschließen müsste vor dem Tätowieren ein Arzt konsultiert werden.
Der Kunde stimmt nach ausführlicher Information und Aufklärung der Tätowierung ausdrücklich
zu.
Im Übrigen wird ein Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit des Tätowierers vereinbart.
Dem Kunden werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen
übergeben; für die Folgen bei Nichtbeachtung haftet der Kunde selbst.
Weiter wird keine Haftung für das Nichterreichens des vom Kunden angestrebten Ergebnisses
übernommen, da dies in hohem Maße von vielen Faktoren abhängig ist, die vom Tätowierer
trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beherrscht werden kann. Für den
Erfolg wird daher nicht eingestanden.
Ebenfalls erklärt der Kunde, dass es nicht unter Alkohol-, Drogenoder Medikamenteneinfluss
steht.
Der Kunde erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden bei Mori
Occultum nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten tätowiert. Siehe
Allgemein
Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Betriebes Mori Occultum in der Guldeinstr.36
80339 München.
Der Kunde erklärt sich durch leisten der Anzahlung/Terminkaution mit den oben
genannten Bedingungen einverstanden.

This website uses cookies to improve your experience. Cookie Policy